Allgemeine Maßnahmen hinsichtlich der Kollektivvereinbarungen in Spanien
Die neuen Regelungen sehen die Einstellung der Einzelzwangsvollstreckung für jene Güter vor, die für die Fortführung des täglichen Geschäftes notwendig sind. Wurde eine getroffene Refinanzierungsvereinbarung aus rechtlichen Gründen nicht eingehalten, können Einzelzwangsvollstreckungen oder solche mit Realgarantien durchgeführt werden. Es sind verschiedene verfahrensrechtliche Neuheiten vorgesehen.