Entschädigung bei Kündigung eines Handelsvertretervertrages in Spanien
Der Handelsvertretervertrag ist in Spanien eine weit verbreiteter Vertragsform für Vertriebsdienstleister. Das Gesetz über den Handelsvertretervertrag, welches diesen Vertrag regelt, ist zwingend anzuwenden und sieht mehrere Entschädigungen vor, die dem Handelsvertreter im Falle der Kündigung des Handelsvertretervertrags durch das Unternehmen zu zahlen sind. Charakteristisch ist besonders die gesetzlich bestimmte Entschädigung, welche wörtlich übersetzt als sogenannte Kundschaftsentschädigung (indemnización por clientela) bezeichnet wird.