Entschädigung wegen rechtswidriger Kündigung in Spanien
Einer der Faktoren, die bei der Berechnung der Entschädigung wegen rechtswidriger Kündigung in Spanien beachtet werden müssen, ist die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers in dem Unternehmen. Für nach dem 12. Februar 2012 abgeschlossene Arbeitsverträge beträgt die Entschädigung 33 Tageslöhne pro Beschäftigungsjahr. Für vor diesem Datum abgeschlossene Arbeitsverträge berechnet sich die Entschädigung in zwei Abschnitten.