Handelsrechtliche Verträge in Spanien unterliegen dem Handelsgesetzbuch. Dessen Rechtsvorschriften zu kennen ist ausschlaggebend um jegliche wirtschafltiche Tätigkeit richtig ausführen zu können: den Kauf und Verkauf von Gesellschaften, Joint Ventures, Handelskäufe sowie jeglichen Vertragstyp (z.B. Vertretungsverträge, Vertriebsverträge, nationale, europäische und internationale Warenkaufverträge).

Das neue spanische Handelsgesetzbuch: Handelspflichten und Handelsverträge

Das neue spanische Handelsgesetzbuch hat verschiedene Handelspflichten und die Regelungen für Handelsverträge geändert. Betroffen sind auch Regelungen über Wertpapiere, Zahlungsinstrumente und Kredite. Weitere Modernisierungen betreffen die Regelungen über Schecks, den Schuldschein und die Wechselpapiere.

Maßnahmen zur Förderung von Selbständigen und kleinen Unternehmen in Spanien

Eines der wichtigsten spanischen Gesetze der Reformperiode der letzten Jahre der Wirtschaftskrise ist das sogenannte Unternehmergesetz, d.h. das Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung, welches im September 2013 im BOE, dem spanischen Pendant zum Bundesgesetzblatt, veröffentlicht wurde.

Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern in Spanien

Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern im spanischen Verbraucherschutzrecht. Der Verkäufer hat laut spanischem Gesetz eine Informationspflicht, die sog. Widerrufsbelehrungspflicht bei Vertragsschluss gegenüber dem Käufer zu erfüllen. Das Nebeneinander von Widerrufsrecht und Rückgaberecht zwingen den Unternehmer dazu, dem Verbraucher die Unterschiede zwischen den beiden Rechten genau aufzuzeigen.

Unterstützung bei der Finanzierung der Unternehmer in Spanien durch neue Maßnahmen des Gesetzes 14/2013

Gesetzliche Massnahmen für die Unterstützung bei der Finanzierung der Unternehmer in Spanien: Umschuldungsvereinbarung, Verfahren der Bestellung des unabhängigen Sachverständigen, Mindestkapitalausstattung der Kreditgarantiegemeinschaften Verbriefungen und Schuldverschreibungen für die Internationalisierung.

Maßnahmen zur Unternehmensförderung in Spanien: die Vereinfachung handelsrechtlicher Pflichten

Zur Unternehmensförderung in Spanien wurden zahlreiche Vereinfachung handelsrechtlicher Pflichten eingeführt. Dazu gehört beispielsweise die Beglaubigung der Bücher oder die Erteilung von Vollmachten auf elektronischem Wege. Auch die kaufmännisch-finanziellen Informationspflichten wurden vereinfacht.

Handelsrechtliche Änderungen in Spanien nach dem Gesetz zur Förderung der Unternehmer

Handelsrechtliche Massnahmen nach dem überarbeiteten spanischen Gesetz zur Förderung der Unternehmer. Das Gesetz 14/2013 gilt für alle Wirtschaftstätigkeiten und Tätigkeiten zur Förderung der Internationalisierung, die von Unternehmern im spanischen Hoheitsgebiet betrieben werden. Als Unternehmer gelten natürliche oder juristische Personen, die eine unternehmerische oder selbstständige Wirtschaftstätigkeit im Sinne des Gesetzes ausüben.

Papel mediador en españa

Mediation in Zivil- und Handelssachen in Spanien

Die Mediation in Zivil- und Handelssachen in Spanien ist in der Gesetzesverordnung Real Decreto-Ley 5/2012 geregelt und setzt damit die entsprechenden Vorschriften der EU um. Ausdrücklich ausgenommen ist die Mediation im Strafrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherrecht und im Verwaltungsrecht.

Handelsvertreterrecht und Handelsvertretervertrag in Spanien

Das spanische Handelsvertreterrecht basiert auf der EG-Handelsvertreterrichtlinie. Das spanische Recht grenzt den Handelsvertreter vom Vertragshändler und unselbstständigen Vertreter ab. Der Handelsvertretervertrag regelt Rechte und Pflichten des Vertreters und des Unternehmens. Das Gesetz in Spanien sieht ausserdem einen Ausgleichsanspruch für den hinzugewonnen Kundenstamm vor.

Internationaler Handelskauf in Spanien. Anzuwendendes Recht

Was ist das gültige Recht beim internationalen Handelskauf in Spanien? Bei einem internationalen Handelskauf sollte das anzuwendende Recht vorher vereinbart werden, dadurch ergeben sich wesentliche Erleichterungen bei der Geltendmachung von Forderungen.

Neue Wettbewerbesschutzverordnung in Spanien

In Spanien hat eine fundamentale Reform des spanischen Systems des Wettbewerbsschutzes stattgefunden. Die Kronzeugenregelung ist dabei besonders hervorzuheben. Die neue Verordnung gliedert sich in die zwei Hauptteile Wettbewerbsschutz und Unternehmenszusammenschlüsse.