Rechtsgültigkeit des Versendens von Rechnungen per E-Mail in Spanien

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Rechnungserstellung wird die bereits bestehende Praxis des Versendens von Rechnungen im PDF-Format per E-Mail gesetzlich geregelt. Diese erhalten dieselbe Rechtsgültigkeit wie Rechnungen in Papierform.

Einberufung der Hauptversammlung durch Minderheitsgesellschafter in Spanien

Artikel 168 des Gesetzes über Kapitalgesellschaften in Spanien bestimmt, dass die Minderheitsge-sellschafter einer Gesellschaft von den Geschäftsführern derselben fordern können, eine Hauptver-sammlung einzuberufen. Sie können ebenso die Unterlagen in Bezug auf die Konten der Gesellschaft zur Prüfung anfordern.

Wachsende Bedeutung von Immobilienfonds in Deutschland und Spanien

Investitionen in Immobilienfonds in Spanien sind aktuell aufgrund der niedrigen Zinssätze interessant. Für einzelne Anleger bietet die Investition in Immobilienfonds den Vorteil, auch in größere Projekte wie Einkaufszentren oder Bürokomplexe investieren zu können. Es wird zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden.

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Rechtsformen der Firmengründung in Spanien

Das spanische Kapitalgesellschaftengesetz unterscheidet zwischen den Hauptrechtsformen Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmer für die Gründung einer Firma in Spanien. Auflistung der Hauptmerkmale für Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Haftung, Gründungskosten, Namensgebung und notarielle Beurkundung.

Crowdfunding in Spanien: Finanzierung von Projekten über das Internet

Jede Person kann an der Finanzierung eines Projekts durch Crowdfunding mitwirken. Die Crowdfunding-Plattformen, ebenso wie andere Finanzierungsmechanismen müssen eine Reihe von Voraussetzungen gegenüber dem spanischen Staat erfüllen, z.B. maximale Investitionsmengen, Minimumkapital, Haftpflichtversicherung. Die privaten Finanzierungsplattformen sind Bindeglied zwischen Crowdfunding-Projekt und Investoren.

Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft

Durch den Erwerb einer Vorratsgesellschaft kann man die Gründungsphase umgehen und somit erheblich Zeit einsparen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, denn bei Neugründungen von Gesellschaften in Spanien können einige Monate vergehen. Auch das Risiko ist geringer, denn während des Zeitraums bis zur Eintragung der Gesellschaft im spanischen Handelsregister haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Wie man eine Gesellschafterversammlung in Spanien einberuft

Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt durch Bekanntmachung auf der Webseite der Gesellschaft oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Handelsregisters. Daneben können im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft andere Formen der Veröffentlichung vorgesehen sein.

Die Gesellschaft auf Vorrat in Spanien

In Spanien werden in der Praxis häufig Gesellschaften auf Vorrat verwendet, um die langwierigen Formalitäten der Gesellschaftsgründung zu umgehen. Zeitersparnis und weniger Risiko sind die größten Vorteile. Zur Aktivierung der Vorratsgesellschaft müssen alle Anteile gekauft werden, die Gesellschaftssatzung muss geändert werden und der Geschäftszweck angepasst. Der letzte Schritt ist die Offenlegung der als wirtschaftliche Neugründung beim spanischen Registergericht.

Vorteile der Investition in Venture Capital (Risikokapital) oder Private Equity in Spanien

Venture Capital (Risikokaptialfond) stellt für kleine und mittelgroße Unternehmen eine wichtige Finanzierungsquelle dar und verschafft ihnen daneben Ansehen und Vertrauenswürdigkeit.

Venture Capital (Risikokapital) und Private Equity in Spanien

Venture Capital (Risikokapital) oder Private Equity ist eine Finanzierungsform, durch die die Gesellschaft, die die Zahlungen empfängt, d.h. die Kapitalnehmer (Start)kapital zur Aufnahme ihrer Projekte erhält. Diese Finanzierungsform eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen in Spanien.