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Neuigkeiten bei der strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmen in Spanien

Der neuen Strafgesetzbuchreform in Spanien zufolge hängt die strafrechtliche Veranwortung der Unternehmen von der obligatorischen Erfüllung der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Überwachungs- und Kontrollpflicht ab. Sind alle Vorschriften erfüllt, können sie gegebenenfalls von der Straftat befreit werden.

Wie werden Unternehmen in Spanien von strafrechtlicher Verantwortung befreit?

Ein Unternehmen kann von seiner strafrechtlichen Verantwortung für in seinem Namen begangene Straftaten befreit werden, solange im Voraus ein Plan zur Prävention von Straftaten eingeführt wurde, und die nach der Strafgesetzbuchreform geforderten Überwachungs- und Beobachtungsanforderungen erfüllt sind.

Konsequenzen der strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmen in Spanien

Abgesehen von der Geldstrafe, die die Gerichte von dem Unternehmen, dass als strafrechtlich verantwortlich erklärt wurde, fordern können, gibt es andere nicht weniger schädliche Folgen, die das Unternehmen betreffen können.

Haftung der Muttergesellschaft für Arbeitnehmeransprüche in Spanien

Im Rahmen der spanischen Wirtschaftskrise kam es zu zahlreichen Insolvenzen von spanischen Firmen. Dies hat die Zahlungsfähigkeit der ausländischen Muttergesellschaft nicht immer beeinträchtigt. Von gekündigten Arbeitnehmern werden dann Forderungen an das Unternehmen gestellt. Unter welchen Umständen haftet die Muttergesellschaft für Arbeitnehmeransprüche in Spanien?

Ausschließung eines Partners aus Gesellschaften in Spanien

Es gibt rechtliche und satzungsgemässe Gründe für die Ausschließung von Partnern in Spanien. Jeder Partner, der für die Vereinbarung gestimmt hat, ist berechtigt, die Ausschließungsklage im Namen der Gesellschaft zu erheben.

Das Änderungskarussell des spanischen Insolvenzgesetzes

Durch Änderungen der Königlichen Gesetzesdekrete in Spanien wurden bezüglich des Insolvenzverfahrens Neuerungen vorgenommen, die den Verkauf von Produktionseinheiten erschweren werden. Der Käufer haftet in Zukunft für die Schulden mit der Sozialversicherung.

Änderungen des städtischen Mietgesetzes in Spanien

Das Gesetz 2/2015 ersetzt die Methode für die Überprüfung und Anpassung der Mietpreise von städtischen Wohnungen in Spanien, den VPI, durch den Index der Wettbewerbsfähigkeit (IGC). Diese Änderung hat mehrere Artikel des spanischen städtischen Mietgesetzes betroffen.

Regulierung der Mietpreise in Spanien: neuer Index der Wettbewerbsfähigkeit (IGC)

Die Mietpreise in Spanien regulieren sich nach dem Index der Wettbewerbsfähigkeit (IGC), wenn die Parteien keine andere Vereinbarung treffen.

Eigentumserwerb in Spanien durch nichtansässige Ausländer

Immer mehr nichtansässige Ausländer werden vom sonnigen Wetter angelockt und entscheiden sich für den Erwerb eines Eigentums in Spanien. Mit dem drastischen Verfall der Preise im spanischen Immobiliensektor steigt die Zahl der Investoren wieder an.

Die Vereinbarung einer Mindestverweildauer in spanischen Unternehmen

Die Vereinbarung einer Mindestverweildauer ist eine schriftlich vereinbarte Übereinkunft, durch die sich der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitskraft an das Unternehmen während eines Zeitraumes von nicht mehr als zwei Jahren zu verleihen. Die Nichteinhaltung dieses Vertrages gibt dem Arbeitgeber das Recht, Schadensersatz zu verlangen.