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Kurzarbeit ERTE beantragen

Zweite Corona-Welle in Spanien: Wie können Unternehmen in Spanien Kurzarbeit (ERTE) beantragen?

Das königliche Dekret 24/2020 (Real Decreto-ley 24/2020) vom 26. Juni beinhaltet spezielle arbeitsrechtliche Maßnahmen, um die Auswirkungen der neuen Corona-Beschränkungen auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu mindern: Die Beantragung von Kurzarbeit aufgrund von höherer Gewalt wegen der zweiten Corona-Welle.