Temporäre Unternehmenszusammenschlüsse, eine Formel für den Markteintritt in Spanien
Der Eintritt ausländischer Unternehmen in den spanischen Markt erfolgt häufig durch die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen. Diese Kooperation bietet interessante Vorteile, wie z.B. die Reduzierung von Kosten und Risiken, die mit der Expansion ausländischer Unternehmen verbunden sind. In diesem Sinne können sich die Unternehmen für eine Struktur entscheiden, die als zeitlich begrenzte Joint Venture (UTE) angesehen wird und deren rechtlicher Rahmen durch das Gesetz 18/1982 vom 26. Mai 1982 geregelt ist.