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Kapitalertragssteuer Spanien

Wichtige Neuerung der Kapitalertragssteuer in Spanien

Das Gesetz Real Decreto-ley 26/2021 vom 8. November schafft neue Regelungen zur Anpassung der Kapitalertragssteuer in Spanien (IIVTNU). Besonders hervorzuheben sind Art. 104 Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung des Kommunalhaushaltes (der einen neuen Möglichkeit der Steuerbefreiung einführt) und Art. 107 (der zwei neue Berechnungsmethoden als Grundlage für die Besteuerung von Kapitalerträgen festlegt).