Plan zur Prävention von Straftaten in Unternehmen in Spanien
Die Reform des spanischen Strafgesetzbuches führt eine Verpflichtung für Unternehmen in Spanien ein, die darin besteht, einen Plan zur Prävention von unternehmerischen Straftaten festzulegen; wenn das Unternehmen diesen Plan nicht aufstellt, kann es gegenbenenfalls nicht von möglichen Straftaten befreit werden oder eine Reduzierung der Schuld erreichen.