Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in Spanien
Die gesetzliche Regelung 10/2010 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Spanien bestimmt die Personengruppen, die bestimmten Verpflichtungen unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise Kreditinstitute, Beteiligungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder Immobilienhändler. Ausgeschlossen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro.