Gründung einer Gesellschaft (GmbH) in 8 Schritten
Zur Gründung einer GmbH in Spanien müssen folgende entscheidende Schritte beachtet werden: Regeln für die Gründung, Formulierung der Satzung, Beurkundung der Verwaltungsverfahren und Steuerpflichten.
Die Unternehmens- oder Gesellschaftsverfassung bezieht sich auf die Strukturen des Managements und auf die Kontrolle von Unternehmen sowie auf die Normen, durch welche die Beziehungen zwischen den Eigentümern, dem Verwaltungsrat und anderen Beteiligten geregelt sind. Durch diese Verfassung sollen die Interessen der Gesellschaft und der Gesellschafter geschützt und jeglicher Konflikt vermieden, ausgehandelt oder gelöst werden. Die Zunahme von Onlineunternehmen und Onlinehandel machen eine Beratung im E-Commercerecht zu einer Notwendigkeit für alle. Die Anpassung an die E-Commerce-Vorschriften ist ausschlaggebend um unerfreuliche Überraschungen zu vermeiden.
Zur Gründung einer GmbH in Spanien müssen folgende entscheidende Schritte beachtet werden: Regeln für die Gründung, Formulierung der Satzung, Beurkundung der Verwaltungsverfahren und Steuerpflichten.
Um die strafrechtliche Haftung eines Unternehmens für Straftaten durch Dritte zu vermeiden, muss das Unternehmen über einen Aktionsplan zur Prävention von Straftaten und einen Compliance Officer verfügen. Zu den Straftaten gehören u.a. Umweltschäden, Schädigung des geistigen Eigentums, Insolvenz, Geldwäsche oder Straftaten gegen die Sozialversicherung.
Die einzelnen rechtlichen Gesellschaftsformen, die in Spanien zur Firmengründung vorhanden sind – Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und sonstigen Rechtsformen – haben verschiedene Vor- und Nachteile, die hier zusammengefasst aufgeführt werden.
Dieser Artikel zielt darauf ab, den Prozess der Auflösung und Liquidierung von Gesellschaften in Spanien anhand des spanischen Kapitalgesellschaftengesetzes zu erklären. Außerdem werden die verschiedenen Vorgehensweisen des Liquidierungsprozesses wie im spanischen Konkursrecht festgelegt, besprochen.
Der Praxiskommentar zur spanischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (L.L.C.) erklärt kurz und bündig die wichtigsten Aspekte der Gründung, des Tätigwerdens und der Verwaltung der L.L.C. in Spanien. Stammkapital, Geschäftsanteil und Formalitäten des Gründungsprozesses, das Funktionieren der Gesellschafterversammlung, die Verwaltungsorgane und die Auflösung der Gesellschaft werden verständlich besprochen.
Zu den neuen Maßnahmen zählen Regelungen zur Erleichterung der Aufnahme neuer Mitglieder in die Sozialversicherung, Unterstützung der verschiedenen Körperschaften, aus denen diese sich zusammensetzt sowie Hilfestellung beim Eintritt der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.
Die gerichtliche Einberufung der Gesellschafterversammlung ist in Spanien in den Artikeln 169 und 170 des Kapitalgesellschaftsgesetzes geregelt.
Die Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen nach der Verordnung des Handelsregisters zurücktreten oder freiwillig ihr Amt niederlegen. Im Anschluss muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, um die Führungslosigkeit des Gesellschaft zu vermeiden.
Der Unternehmer, der eine Gesellschaft auf dem Wege der Schnellgründung online konstituieren möchte, kann dies über die Plattform CIRCE machen, welche ihm eine Satzung erstellt und diese auch von einem Notar elektronisch beglaubigen lässt.
Will man ein Unternehmen in Spanien gründen, ist die Wahl der geeigneten Rechtsform entscheidend. Die wichtigsten Gesellschaftsformen bei der Gründung in Spanien sind Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Unterschied sind besonders bei Kosten, Zeitaufwand und Haftung vorhanden.