Beschwerdeblätter und das Verfassungsgesetz zum Datenschutz (LOPD) im E-Commerce in Spanien
Ebenso wie jede andere Art des Handels, muss auch der elektronische Handel über Beschwerdeblätter für seine Nutzer verfügen. Diese Formulare, welche Personendaten dieser Nutzer enthalten, müssen mit dem sogenannten LOPD (Ley Orgánica de la Protección de los Datos Personales), dem spanischen Datenschutzgesetz, übereinstimmen. Bei Nichteinhaltung kann dies schwere Sanktionen für die E-Commerce-Händler zur Folge haben.
