Die wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen in Spanien

Laut des spanischen Statuts der Arbeitnehmer gelten in Spanien folgende Umstände als wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit und Zeiteinteilung, Regime der Schichtarbeit, Vergütungssysteme und Lohnsätze oder funktionale Flexibilität. Die aktuellen Änderungen beruhen auf den Reformen des Gesetzes zur Regelung des spanischen Arbeitsmarktes von 2012.

Interessante Investitionsmöglichkeiten in spanische Immobilien

Nach dem Platzen der spanischen Immobilienblase sind die Immobilienpreise seit 2008 um 30 bis 40% gesunken, wodurch sich in Spanien interessante Investitionsmöglichkeiten ergeben. Allerdings ist dieses Phänomen nicht gleichmäßig über die spanische Geografie verteil. Die Stadt Sitges in der Nähe von Barcelon ist aufgrund des eingeschränkten Angebots und der starken internationalen Präsenz weniger stark von Preissenkungen betroffen.

Status eines Festangestellten nach mehreren befristeten Arbeitsverträgen in Spanien

War man in Spanien über 24 Monate innerhalb einer Periode von 30 Monaten mit befristeten Arbeitsverträgen angestellt, kann man nach dem spanischen Arbeitnehmerstatut den Status eines Festangestellten erreichen. Der Beitrag fasst die verschiedenen Bedingungen zusammen, die unter anderem Missbrauch seitens der Unternehmer ausschliessen sollen. Nicht anrechenbar sind befristete Verträge im Rahmen von Forschungsprogrammen oder Integrationsbetrieben.

Gesetzesänderung zu befristeten Verträgen in Spanien

Eine Möglichkeit, die Beschäftigungssituation der Arbeitnehmer in Spanien zu verbessern, wurde durch eine Änderung im Arbeitsgesetzbuch geschaffen. Die dauerhafte Aneinanderreihung von befristeten Verträgen wird dadurch unterbunden und die Festanstellung von Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen von mehr als 24 Monaten im selben Unternehmen wird Pflicht.

Teilzeitverträge in Spanien als Maβnahme zur Beschäftigungsförderung

Die Förderung von Beschäftigung und Festeinstellung sind ein festes Ziel der Verbesserung der spanischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation. Das Gesetz Nr. 16/2013 führt zu Neuerungen im Bereich der Teilzeitverträge, durch die eine Festeinstellung der Arbeitnehmer erleichtert werden soll. Dazu zählen Eintragungspflicht, Registrierung der Arbeitsstunden, Förderung der beruflichen Ausbidlung, Arbeitgeberabgaben zur Sozialversicherung.

Die wichtigsten Kompetenzen der Aktionärshauptversammlungen von Gesellschaften in Spanien

Börsennotierte Unternehmen in Spanien unterscheiden sich von allen anderen Gesellschaften in den Kompetenzen der Aktionärshauptversammlung. Im Folgenden ein Überblick zu Aktionärsrechten, Teilnehmerrechten an der Hauptversammlung, Informationsrechten etc. die einige Neuerungen erfahren haben.

Merkmale der Arbeitsverträge für Führungskräfte in Spanien

Für das spezielle Arbeitsverhältnis von Führungskräften in Spanien gibt es einige Formvorschriften. Die Führungskraft hat eine bestimmte Entscheidungsmacht und ist nur dem Verwaltungsorgan gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Beitrag behandelt die Regelung von Arbeitszeiten und Beförderung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der des Wettbewerbsverbots. Die höheren Führungskräfte sind von den Mechanismen der einheitlichen Arbeitnehmervertretung im Unternehmen ausgeschlossen.

Spezielle Arbeitsverträge für junge und unerfahren Arbeitssuchende in Spanien

Für junge Arbeitssuchende in Spanien mit geringer oder keiner Berufserfahrung wurde ein neuer Typ Arbeitsvertrag geschaffen. Damit wird angestrebt, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und das Unternehmertum anzuregen. Förderberechtigt sind KMUs, Selbständige und junge Arbeitssuchende unter 30.

Befristete und unbefristete Verträge

Voraussetzungen für befristete Verträge mit jungen Arbeitssuchenden in Spanien

Der Vertrag für junge Arbeitssuchende ist ein befristeter Vertrag, der die Einstellung von jungen Leuten durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbständige in Spanien erleichtern soll. Nur Arbeitssuchende von unter 30 Jahren und ohne praktische Arbeitserfahrung kommen dafür in Frage. Im Folgenden werden die Anforderungen und zahlreiche Fördermaβnahmen für diesen Vertragstyp dargestellt.

Rechtsartikel | Mariscal & Abogados

Neuigkeiten des Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes in Spanien

Im Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetz in Spanien gibt es wichtige Änderungen im Bereich der Verbraucherverträge, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen werden. Der Artikel listet die wichtigsten Neuerungen auf. Betroffen sind u.a. Definitionen wie „Verbraucher“ und „Unternehmer“, die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts, Kunden- und Telefonservice und weitere.