Handelsgesellschaften im neuen spanischen Handelsgesetzbuch: Personen- und Kapitalgesellschaften

Im neuen spanischen Handelsgesetzbuch sind allgemeine und besondere Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Europäische Gesellschaften überarbeitet worden. Die differenzierte Behandlung der börsennotierten Unternehmen wird beachtet. Schwerpunkte der Neuerungen sind u.a. die vereinfachte und telematische Gründung, die Möglichkeiten der Vermögenseingliederung oder der Deckung von Liquiditätsdefiziten im Fall von Kapitalgesellschaften.

Umstrukturierung von Unternehmensschulden in Spanien

In Spanien gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die im finanziellen Sinne nicht lebensfähig sind. Bisher gab es zwei Lösungen: Liquidation der Firma oder finanzielle Sanierung. Jetzt wurden dringende Maßnahmen zur Refinanzierung und Restrukturierung der Unternehmensschulden umgesetzt. Die Reform bringt eine komplette Neuregelung der Refinanzierungsvereinbarungen mit sich, die ins Insolvenzgesetzbuch aufgenommen wurden.

Plan zur Kontrolle der Schattenwirtschaft in Spanien

Das spanische Finanzministerium hat verschiedene Massnahmen eingeführt, um die Schattenwirtschaft in Spanien stärker zu kontrollieren. Der Fokus liegt hierbei auf Sektoren mit höherem Steuerrisiko, wie z.B. Unternehmen aus der New Technolgoy Branche oder wirtschaftlichen Nischen. Verstärkte Zusammenarbeit, Kontrolle von Warenein- und Verkauf und Zahlungsflüsse werden als Mittel eingesetzt.

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CNAE-Codes in gesellschaftlichen Gründungsurkunden für Unternehmen in Spanien

Durch die sog. CNAE-Codes wird die wirtschaftliche Aktivität von Unternehmen in Spanien für die Kontrolle durch die öffentliche Verwaltung nach ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit klassifiziert. Diese Maßnahme zur Einteilung und Identifizierung der Unternehmen wurde mit dem Gesetz 14/2013 zur Unternemensförderung, auch als Unternehmergesetz bezeichnet, eingeführt.

Internationale Besteuerung und Zollkontrolle in Spanien

Die Schwerpunkte der Kontrollaktivitäten im Bereich der internationalen Besteuerung in Spanien im Jahr 2014 sind der Missbrauch des nationalen und internationalen Rechts, die verstärkte Überprüfung von Geschäften in Steueroasen, die Prüfung von Verrechnungspreisen. Weiterhin unterliegen der Kontrolle nichtansässige ohne Betriebsstätte und die Handlungen von nichtansässigen Künstlern und Sportlern.

Neuerungen bei der Gestaltung von Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien

Mit dem Gesetzesdekret 04/2014 wurden interessante Änderungen zur Gestaltung von Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien eingeführt. Hiermit besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, Maßnahmen zur Refinanzierung mit Gläubigern abzuschliessen, die nur 51% der Verbindlichkeiten des Unternehmens ausmachen. Da die Überprüfung der geforderten Mehrheiten nur dem Richter unterliegt, soll die Geschwindigkeit und Flexibilität des Verfahrens beschleunigt werden.

M&A in Spanien: die verschiedenen Arten von M&A

Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten von Mergers & Acquisitions in Spanien. Aspekte der Gründung und der Grad an Kontrolle werden für Mergers, Acquisitions, Änderung der Natur der Kontrolle und Joint Ventures diskutiert.

Die Regelung der befristeten Ausbildungsverträge ohne Zertifikate in Spanien

Die Verwaltung, Kontrolle sowie Überwachung der Ausbildungs- und Lehrverträge wird vom spanischen Arbeitsamt (SPEE) übernommen. Die befristeten Ausbildungsverträge in Spanien, die kein Zertifikat bedürfen, werden durch das Gesetz 3/2012 zur Verbesserung des Arbeitsmarktes geregelt.

Strafrechtliche Sanktionen des Gesetzes über den Schutz der persönlichen Daten in Spanien

Das strafrechtliche Sanktionssystem des Gesetzes über den Schutz persönlicher Daten in Spanien wurde auf Verlangen der spanischen Datenschutzbehörde reformiert. Es erfolgt eine Unterteilung in leichte, schwere und sehr schwere Verstöße. Für leichte Verstöße werden Bußgelder zwischen 900 und 40.000 Euro vorgesehen, 40.001 bis 300.000 Euro Bußgeld für schwere Verstöße und Bußgelder in Höhe von zwischen 300.001 bis 600.000 Euro für die Begehung von sehr schweren Verstößen.

Insolvenz Konkurs

Neue Aspekte in der Vorinsolvenzantragsstellung in Spanien: die 5bis-Kommunikation

Am 8. März 2014 wurde das königliche Gesetzesdekret 4/2014 über dringende Maßnahmen in Bezug auf die Neufinanzierung und Neuorganisation der Gemeinschaftsschuld (die sog. „Neue Reform“) veröffentlicht um das spanische Insolvenzgesetz zu verbessern. Ein wichtiger Abschnitt der Reform ist die 5bis-Kommunikation, die dem Schuldner unter Erfüllung bestimmter Voraussetzung eine Fristverlängerung von drei bis vier Monaten ermöglicht.