Insolvenzrechtliche Regelungen während der Covid-19 Krise in Deutschland und Spanien
Die Insolvenzantragspflicht und die Anfechtung von Rechtshandlungen bei Insolvenzen während der Covid-19 Krise in Deutschland und Spanien im Vergleich.
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Die Insolvenzantragspflicht und die Anfechtung von Rechtshandlungen bei Insolvenzen während der Covid-19 Krise in Deutschland und Spanien im Vergleich.
Das spanische Insolvenzrecht regelt die Kernpunkte und Fristen, innerhalb welcher die Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Nach dem Erlass des Ausnahmezustands hat die spanische Regierung ein Maßnahmenpaket im Bereich des Arbeitsmarkts (durch Erleichterung der Aussetzung von Arbeitsverträgen) und der Beantragung von Konkursverfahren verabschiedet, damit Unternehmen ihre Liquiditätsengpässe beheben können.
Das Gesetz über die Rechte der Arbeitnehmer legt die Verfahren fest, die bei Änderungen der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen und bei Kündigung des Arbeitsvertrags einzuhalten sind, wenn diese Maßnahmen das gesamte Kollektiv der Arbeitnehmer betreffen.
Das Königliche Gesetzesdekret 8/2020 führt Änderungen bezüglich der Fristen für die freiwillige oder notwendige Insolvenzanmeldung in Spanien ein. Ebenso befugt es die Richter, Insolvenzanträge bis zu zwei Monate nach Ende des Alarmzustandes abzulehnen.
Das Königliche Gesetzesdekret 8/2020 ändert bestimmte Verpflichtungen der Geschäftsführer, wenn ein gesetzlicher oder satzungsmäßiger Grund für die Auflösung besteht oder das Unternehmen sich in einem Insolvenzzustand befindet.
Das Verfahren zur Aussetzung von Arbeitsverträgen oder ERTE in Spanien differenziert zwischen die Verringerung der Regelarbeitszeit aufgrund höherer Gewalt und die Reduzierung der Regelarbeitszeit aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und produktionsbedingten Gründen.
Angesichts der großen durch die Ausrufung des Alarmzustandes in Spanien verursachten Probleme für unsere Mandanten haben wir bei Mariscal & Abogados ein Ad-Hoc Team aus Experten im Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht gebildet, um bezüglich der Sofortmaßnahmen zum Schutze von Unternehmen unsere Hilfe anzubieten. Insbesondere handelt es sich dabei um: (zeitlich begrenzte) Aussetzung von Arbeitsverträgen Arbeitszeitreduzierung […]
Nach den letzten Ereignissen im Zusammenhang mit dem sogenannten “Coronavirus”, COVID-19, und insbesondere der Ausrufung des Alarmzustandes in Spanien am 13. März 2020, möchten wir an alle unsere Mandanten und Kooperationspartner seitens Mariscal & Abogados ein Zeichen der Beruhigung und Kontinuität senden. Mariscal & Abogados hat seit über 10 Jahren ein Homeofficesystem implementiert, welches es […]
Die Vergütung der Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft kann von der Körperschaftssteuer abgesetzt werden, wozu sie allerdings im Gesellschaftsvertrag ausgewiesen und ein der Entlohnung zugrunde liegendes Vergütungssystem festgelegt sein muss.